Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft im Kreisverband Vechta (CDA) fordert die nieder-sächsische Landesregierung auf, die erforderlichen Maßnahmen zur Neuregelung der Eingliede-rungshilfe zügig auf den Weg zu bringen.

Der stellvertretende CDA-Kreisvorsitzende im Kreisverband Vechta, Stefan Wehinghaus, erläutert:„ Die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes eröffnet für die Eingliederungshilfe für Behinderte weithin Neuland etwa durch die Aufgabe der Trennung von ambulant und stationär zu Gunsten einer stärkeren Per-sonenzentrierung der Leistungen. Neben dem verbleibenden Reformbedarf wie bei den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) muss nun der Verwaltungsaufbau der Sozialhilfeverwaltung in Niedersachsen neu geordnet werden.“
Leitlinie für die CDA sei dabei, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeit und Wohnen. Deshalb müsse die kommunale Verantwortung und Steuerung der Eingliede-rungshilfe massiv gestärkt und an landesweite Rahmenstandards gekoppelt werden, so Wehinghaus wei-ter.
Daher fordert die CDA im Kreis Vechta nun die niedersächsische Große Koalition aus SPD/CDU auf:
1. unverzüglich bis spätestens Oktober 2018 die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gemäß § 94 Bundesteilhabegesetz zu bestimmen,
2. den Landkreisen und kreisfreien Städten die Zuständigkeit mit entsprechender Finanzausstattung durch das Land zu übertragen und an landesweite Rahmenstandards auf Grund Gesetzes und Verordnung zu koppeln.
3. Regelungen zu treffen, damit das Geld wirklich bei den Menschen mit Behinderungen ankommt und nicht nur für die Verwaltung ausgegeben wird.
Wehinghaus abschließend: „Das Bundesteilhabegesetz ist eine große Chance. Niedersachsen muss es endlich mit Leben erfüllen, damit wir im Kreis Vechta wissen, wie es weitergeht.“

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