Zur deutschen Arbeitswelt gehören Personal- und Betriebsräte. Sie sichern den betrieblichen Frieden und artikulieren die Interessen der Beschäftigten. Bei der Gründung eines Betriebsrats kommt es jedoch immer wieder zu Behinderungen.

Nach Informationen der Hans-Böckler-Stiftung wird schätzungsweise jede sechste Neugründung von Betriebsräten verhindert, obwohl das ein Straftatbestand ist. Das von der Bundesregierung geplante Betriebsrätestärkungsgesetz soll nun jene Beschäftigten vor Kündigungen schützen, die eine Betriebsratsgründung initiieren. Die CDA im Kreis Vechta fordert eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode.

Der Kreisvorsitzende Jan Hoyer der CDA Vechta sagte dazu: „Betriebliche Mitbestimmung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Sozialen Marktwirtschaft. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen wollen, dann darf das nicht vereitelt werden. Es gibt leider auch Unternehmer, die den Wert der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmerschaft nicht erkennen. Einige Initiatoren berichten dann von Mobbing und Kündigung. In dieser sensiblen Phase braucht es für diese Beschäftigten mehr Schutz. Hier muss die Politik handeln. Wir fordern daher, dass die Bundesregierung jetzt das Betriebsrätestärkungsgesetz umsetzt. Von Betriebsräten profitieren letztlich auch die Unternehmen. Engagierte und motivierte Beschäftigte stehen für erfolgreiche Betriebe.“

Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) ist der Sozialflügel der CDU. Ihre Mitglieder engagieren sich vor allem auf Feldern der Sozialpolitik wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege und Gesundheit.

Weitere Infos stehen im Internet auf www.cda-kreisverband-vechta.de.

Bild: pixabay.com

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